Donnerstag, 9. Oktober 2008

Letzte Chance für Schläger

Moosburg – Man muss schon fast an einen Intensiv-Täter denken. Das Vorstrafenregister von Alois P. (Name geändert) umfasst sieben Eintragungen. Jetzt musste er sich erneut vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten. Und zwei weitere Anklagen warten auf den 23-jährigen Moosburger. Diesmal musste er sich wegen mehrfacher Körperverletzung verantworte. Wenn es aber etwas positives über Alois P. zu sagen gibt, dann dass er keine Frauen schlägte. Als nämlich bei der letzen K-12 Party eine junge Dame ihn versehentlich mit etwas Wasser besprengte, kam diese ungeschoren davon. Doch ihr Begleiter hatte – Rummms – eine feste Watschn im Gesicht sitzen, so dass er gleich nach hinten überkippte. „Pass besser auf Deine Alte auf“ gab er dem verdutzten Opfer mit auf dem Weg.
Das nächste Mal schlug der Unhold auf dem Faschingsumzug in Mauern zu. Sein erstes Opfer knallte er an eine Hauswand, dass der Putz abbröckelte. Als dann ein Umstehender Zivilcourage zeigte und sich zwischen die beiden Kampfhähne drängte, musste er dies teuer bezahlen. Auch er bekam einen Schlag ins Gesicht, dass die Oberlippe aufplatzte und die Nase blutete. Das Opfer machte dann später auch noch den Fehler, mit Alois P. das Gespräch zu suchen. Der junge Gymnasiast versuchte den Unhold darauf hinzuweisen, dass soviel Gewalt doch gar nicht nötig sei, worauf er postwendend in den Bach geworfen wurde.
Alle Taten wurden im Grade höchster Alkoholisierung begangen. Mittlerweile ist Alois P. zu der Einsicht gekommen, dass ihm der viele Alkohol nicht gut tut. Zwei Kästen Bier braucht er pro Wochenende. „Das ist selbst für einen Bayern zu viel“, pflichtete ihm die Staatsanwältin bei. Alois P. ist sogar bereit eine Therapie zu machen.
Das dürfte ihn vor dem Knast gerettet haben. Obwohl Alois P. unter offener Bewährung stand (6 Monate wegen diverser Diebstähle) konnte er nochmal als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. Diesmal lautete das Urteil fünf Monate auf Bewährung, er muss außerdem eine Therapie machen und 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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