Mittwoch, 11. Juni 2008

Lebenslänglich für Faschingsprinz !

Tja, der ehemalige Moosburger Faschingsprinz, Stefan M. hat jetzt wohl genügend Zeit
über seine Tat und die Folgen nachzudenken.
Das Schwurgericht München hat den 36-Jährigen wegen Mordes verurteilt.
Da das Gericht auch eine besondere Schwere der Schuld feststellte,
ist eine vorzeitige Entlassung des Täters wegen guter Führung ausgeschlossen.

Stefan M. hatte im August des letzten Jahres seine Lebensgefährtin ermordet, um den Weg für seine neue Geliebte frei zu machen. Während die Tote im Keller lag, sah er sich mit seiner neuen Freundin oben in der Wohnung das Fußballspiel Deutschland gegen England an und hatte anschließend Sex mit ihr.

Nach der Nacht mit seiner neuen Freundin schleppte er die Ermordete aus dem Keller ins Auto, fuhr die Leiche in ein Waldstück bei Ergoldsbach und vergrub sie im Wald. Anschließend stellte er das Auto des Opfers am Bahnhof in Oberschleißheim ab und meldete seine Freundin als vermisst.

Der Schuss ging nach hinten los, denn mit den Ermittlungen der Polizei, die ihre Arbeit nehr als hervorragend machte, hatte er nicht gerechnet.

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