Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchen in Eckkneipen in Baden-Württemberg und in Berrlin wieder erlaubt. Gerügt wurde vor allem, die Ungleichbehandlung zwischen großen Gaststätten mit mehreren Räumen und kleinen Eckkneipen. In wie weit das Urteil aber Auswirkungen auf Bayern hat, ist fraglich. Denn ein totales Rauchverbot, wie es in Bayern ja besteht, wäre ebenfalls möglich. Viel wird auch von dem Verhalten anderer Bundesländer abhängen.
Zwischen den eilen der Urteilsbegründung kann man in Bayern zumindestens aber eine Stärkung der Raucherclubs herauslesen, sofern diese sich in der Tat als Vereine organisieren.
Mittwoch, 30. Juli 2008
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