Sonntag, 13. April 2008

Moosburger Stadtrat: sind wir nicht alle ein bisschen Brüssel?

Mit überwältigender Mehrheit wurde vom Stadtrat Moosburg die Ziffer 9 des Bebeuungsplan Nr. 56 "Unteres Gereuth" geändert. Dort heißt es hinfort:


"Als Einfriedung zur Straße sind zulässig Zäune aus Holz ohne Sockel mit senkrechten Latten und einer Höhe von 1,00 Meter +/- 15 cm

An den seitlichen und rückwärtigen Grundstücken ist die Einfriedung als Maschendrahtzaun möglich."


Als Bürger mag man da einfach danke sagen: Danke liebe Stadt Moosburg, dass nicht auch die Anpflanzung von Knallerbsensträuchern geregelt wurde. Sogar die Frage der Farbwahl wurde offen gelassen. Welch Versäumnis. Man stelle sich nun mal vor, jemand streicht seinen Zaun in einer laut schreienden Farbe: Giftgrün zum Beispiel. Oder lilablassgelb.

Anarchisten könnten auf die Idee kommen, jede Latte in einer anderen Farbe zu streichen. Lieber Stadtrat, herrscht da nicht Handlungbedarf? Brauchen wir nicht eine Zaunfarbverordnung für das untere Gereuth? Zumindest wurde aber allen verschwörerischen Elementen, die ihre Zaunlatten quer statt senkrecht oder vielleicht sogar diagonal annageln wollten, ein Riegel vorgeschoben. Danke!

Und den Einwohnern des unteren Gereuth ist es somit untersagt, so eine kleine italienisch-romantisch anmutende Ziermauer von 50 cm Höhe zur Einfriedung zu missbrauchen. Derartige Anwandlungen falscher Renaissance sollten in der Tat allenfalls Anwohnern eines oberen, unter ganz besonderen Umständen sogar mittleren aber sich nicht eines unteren Gereuth zustehen. Danke!


Doch mal abgesehen von jeglicher Ironie. Der Vorstoß in Sache Mauerhöhe hat durchaus einen ernsten Hintergrund. Und in der Tat man befürchtet dass sich dort Anwohner mit zwei Meter hohen Bauwerken aus Stein, Holz oder sonstigen Materialien einmauern würden, darunter hätte dann ja auch in der Tat der Nachbar zu leiden.


Wäre es dafür aber wirklich notwendig gewesen explizit Holz und senkrechte Latten vorzuschreiben? Im Übrigen mag man auch an der handwerklichen Ausfertigung, der Moosburger Einzäunungsverordnung seine Zweifel haben. Dass senkrechte Latten zulässig sind, heißt ja wohl nicht, dass anderes unzulässig ist. Fehlt da vielleicht das Wort ausschließlich?


Tja, und da sind noch die seitlichen und rückwärtigen Grundstücksgrenzen. Also irgendwie ist da keine Höhengrenze angegeben. Also wenn ich mir das genau durchlese, kann da jemand auch einen 2 Meter hohen Holzzaun errichten. Vorausgesetzt freilich, die Latten sind parallel und ohne Sockel.


Natürlich mag man argumentieren, dass die Stadt Moosburg das anders gemeint hat. Ein möglicher Kläger mag aber vielleicht einen Richter finden, der zu dem Schluss kommt, dass sich die Stadt Moosburg nichts oder nur sehr wenig gedacht hat.

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