Freitag, 11. April 2008

Fauler Kompromiss bei Stammzellen

Es war ein oberfauler Kompromiss, den sich der Bundestag, da zur Stammzellenforschung hat einfallen lassen. Ab sofort dürfen bis zum 1. Mai 2007 gewonnene Stammzellen verwendet werden.
Bequeme ist der Kompromiss freilich. Zum einem wurde die deutsche Forschungslandschaft gerettet, zum anderen der Schutz des Lebens nicht völlig aufgegeben.
Sofern man aber den Anspruch hat, dass sich politische Entscheidungen an einer Ethik orientieren, dann kann die Entscheidung nur als absolut absurd angesehen werden.

Denn entweder man sieht die Embryonen zum Zeitpunkt des Forschungsbeginnes als menschliche Individuen an, dann würde sich in der Tat jede Forschung verbieten. Dies hätte dann freilich auch unerbittliche Auswirkungen auf andere Gebiete. Wer dort bereits individulles menschliches Leben sieht, müsste ebenso Abtreibungen verbieten und sogar bestimmte Formen der Empfängnisverhütung abschaffen. In letzter Konsequenz dürften die Embryonen dann nicht einmal vernichtet werden, es entstünde geradezu die moralische Pflicht sie einzupflanzen und ihnen somit als Konsequenz aus dem recht auf Leben auch eine Chance zum Leben geben zu müssen.

Alternativ: Man geht davon aus, das eine Stammzelle eben noch kein menschliches Individuum ist. Dann ist aber auch die Forschung damit möglich. Dies erscheint um so logischer, da die Embryonen sonst einfach vernichtet würden. Zu dem kommt, das auch werdendes Leben in einem wesentlich fortgeschritteneren Stadium verworfen wird.

Letztlich wird kein Weg daran vorbeiführen, einmal genau den Zeitpunkt zu bestimmen, wann die menschliche Person beginnt. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Positionen.

Die entscheidnensten Punkte sind dabei:
1. Die Empfängnis
2. Die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle
3. Das Ende der Omnipotenz (Also wenn aus dem Embry nur mehr ein einzelnes Individuum und nicht mehr mehrere Induviduen entstehen können)
4. Die Aufnahme neuronaler Aktivitäten
5. Die Geburt.

Erst, wenn man sich auf einen dieser Punkte festgelegt hat, kann man auch abschließend festlegen, bis zu welchem Zeitpunkt Eingriffe jeder Art (auch Forschung) möglich sind.

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